KOSTEN

1. Rechtsanwaltsgebühren

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

Bei Abrechnung nach dem RVG richten sich die Anwaltskosten grundsätzlich nach dem Streit- oder Gegenstandswert der Angelegenheit. Bei einem Streitwert von 1.000,00 € fallen nach dem RVG beispielsweise außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von netto 159,94 € an.

Auch die Höhe der sogenannten Erstberatungsgebühr ist im RVG geregelt, wobei diese maximal 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % beträgt (§ 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG).

Bitte beachten Sie, dass auch bei einer telefonischen Erstberatung die gesetzliche Erstberatungsgebühr entsteht. Dies gilt selbstverständlich nicht für die reine Mandantsanfrage oder Vereinbarung eines Besprechungstermins.


2. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung?

Falls ja, bitte ich Sie, vor Mandantierung bereits eine Deckungsanfrage zu tätigen.

Ist Ihnen das zeitlich oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, übernehme ich als Serviceleistung die Deckungsanfrage gerne für Sie, ohne, dass Ihnen hierfür Kosten entstehen.

Die weitere Kommunikation mit Ihrer Rechtschutzversicherung ist allerdings kostenpflichtig. Ich werde Sie im Einzelfall über diese Kosten aufklären.


3. Gerichtskosten

Auch die Berechnung der Gerichtskosten ist vom Streitwert abhängig und findet ihre gesetzliche Grundlage im Gerichtskostengesetz (GKG).
Derjenige, der den Prozess verliert, trägt auch die Gerichtskosten.


E-Mail
Anruf